Pro Pieschen e.V. – Stadtteilfonds

 Gesucht: Ihre Idee für Pieschen und Mickten! 

 

Der Fonds

Zur Förderung des Engagements von Bürger*innen und lokalen Einrichtungen für eine nachhaltige Stadtteilentwicklung wurde 2019 ein Stadtteilfonds für Pieschen-Süd und Mickten eingerichtet. Dies ist eins von acht Projekten der Zukunftsstadt Dresden.
Für die Monate August bis Dezember 2019 hatte der Stadtbezirksbeirat Pieschen für den Stadtteilfonds 20.800 EUR bereitgestellt, mit denen 13 lokale Projekte unterstützt werden konnten.
Für 2020 standen 49.976,00 Euro zur Verfügung und es konnten 20 Projekte gefördert werden.
2021 verfügte der Fonds über 44.978,40 Euro, die weiteren 16 Stadtteil-Projekten zugute kamen, zum Beispiel so: https://pieschen-aktuell.de/2021/kinder-gestalten-plakate-fuer-den-schutz-von-tieren-und-umwelt/
Auch für 2022 hatte der Stadtbezirksbeirat Pieschen wieder Gelder zur Verfügung gestellt und den Fonds mit 34.978,40 Euro gefüllt. Davon konnten 21 Projekte gefördert werden.
2023 stellte der Stadtbezirk für den Fonds 25.000,00 Euro zur Verfügung. Davon konnten 14 Projekte gefördert werden.

Für 2024 stellte der Stadtbezirk dem Fonds 37.500,00 Euro zur Förderung von Stadtteilprojekten zur Verfügung.

Über die Verwendung der Gelder entscheidet der Stadtteilbeirat Pieschen und Mickten. Anträge kann stellen, wer Ideen zur Verbesserung der Lebensqualität sowie zur nachhaltigen Stadtteilentwicklung im Fördergebiet Pieschen und Mickten umsetzen möchte. Die Zuwendungsbedingungen sind in der Richtlinie zum Stadtteilfonds beschrieben.
Die nächsten Beiratssitzungen finden am 25. März, 11. Juni, 26. August und 22. Oktober 2024 statt.

1. Wer kann Anträge stellen?

Privatpersonen, Vereine, Verbände, Gruppen und Initiativen, öffentliche Einrichtungen sowie freie Träger, die Aufgaben im öffentlichen Interesse erfüllen und / oder gemeinnützig arbeiten, können Anträge stellen.

2. Was kann gefördert werden?

Gefördert werden können kleinere, von lokalem Engagement getragene Projekte zur Verbesserung der Lebensqualität und des Zusammenlebens in Pieschen oder Mickten sowie einer nachhaltigen Stadtteilentwicklung. Dabei kann es sich sowohl um Projekte handeln, die Investitionen erfordern (z.B. die Verschönerung oder Zwischennutzung von Gebäuden und Freiflächen oder die Anschaffung von Ausstattungsgegenständen im öffentlichen Raum bzw. von Arbeitsgeräten für bürgerschaftliches Engagement), als auch um nichtinvestive Maßnahmen (z.B. Feste, Kultur-, Freizeit- oder Bildungsangebote). Die zu fördernden Projekte müssen innerhalb des laufenden Kalenderjahres umsetz- und abrechenbar sein, im öffentlichen Interesse liegen, wirtschaftlich sein und durch lokale Akteure aus dem Fördergebiet umgesetzt oder mitgestaltet werden. Als Beispiele für mögliche Projektideen können die geförderten Projekte im Soziale-Stadt-Fördergebiet Nördliche Johannstadt http://www.qm-johannstadt.de/projekte/ dienen.

3. Wie hoch ist die Förderung?

Über die Höhe der Förderung entscheidet der Stadtteilbeirat auf Basis der eingegangenen Anträge. Durch den/die Antragstellende/n oder Dritte sind Eigenbeiträge in Höhe von mindestens 10 % der Gesamtkosten einzubringen. Projekte mit einem höheren Anteil der Eigenbeiträge werden bevorzugt. Eigenbeiträge können in Form von Geldmitteln (Eigenmittel) oder geldwerten Sach- und Personalleistungen (Eigenleistungen) bestehen.

4. Wie kann ich einen Antrag stellen?

Antragsteller*innen füllen einen Projektantrag sowie eine Kosten- und Finanzierungsübersicht aus und reichen beides beim Verein Pro Pieschen e.V. ein. Zum Nachweis der Wirtschaftlichkeit sind dem Antrag bei der Anschaffung von Gegenständen bzw. der Herstellung von Anlagen ab einem Wert von 400 € brutto drei vergleichbare Kostenangebote beizufügen. Außerdem ist in diesen Fällen der Abschluss einer Nutzungsvereinbarung zur Sicherstellung einer längerfristigen gemeinwesenorientierten Verwendung im Stadtteil und der Übernahme von Betriebs-, Wartungs- und Instandhaltungskosten erforderlich. Bei Bedarf unterstützt der Verein gern nach Terminvereinbarung bei der Entwicklung der Projektidee und dem Ausfüllen des Antrags.

5. Welche Fristen sind zu beachten?

Anträge können laufend beim Verein gestellt werden. Förderentscheidungen sind jedoch in der Regel an die Termine der Beiratssitzungen gebunden, die mindestens viermal jährlich stattfinden.

6. Was passiert nach der Einreichung des Antrags?

Der Stadtteilverein prüft die Förderfähigkeit der beantragten Projekte und legt diese dem Stadtteilbeirat zum Beschluss vor. Wird eine Förderung gewährt, erhält der/die Antragsteller*in eine schriftliche Zuwendungsmitteilung. Wird eine Förderung nicht gewährt, werden dem/der Antragsteller*in die Gründe mitgeteilt und die Möglichkeit einer erneuten Antragstellung gegeben.

Unterlagen und Formulare für die Antragstellung zum Download in der Neufassung für 2022

  1. Richtlinie zum Stadtteilfonds Pieschen und Mickten
  2. Projektantrag
  3. Detaillierter Kostenplan Projektantrag
  4. Nutzungsvereinbarung
  5. Verwendungsnachweis
  6. Detaillierte Kostenübersicht Verwendungsnachweis

Anträge, Informationen und Hilfestellung:

Wir freuen uns, wenn Sie Anträge/Verwendungsnachweise beidseitig und auf Recyclingpapier gedruckt (ungetackert) einreichen. Nutzen Sie gern auch Schmierpapier zum Aufkleben von Belegen und Quittungen!

per Post an
Verein Pro Pieschen e.V.
Oschatzer Straße 5
01127 Dresden

per E-Mail an den Projektleiter René Kaufmann
rene.kaufmann@propieschen.de

Persönliche Beratung
nach Terminvereinbarung oder zu den Sprechstunden donnerstags 15 bis 18 Uhr auf der Oschatzer Straße 5